Allgemeine Geschäftsbedingungen (Ausgabe 2024)

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Dienstleistungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Sie gehen anderslautenden Bedingungen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, in jedem Fall vor. Allfällige Änderungen werden durch SAHLI AG in geeigneter Weise mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen Widerspruch erhoben wird.

2. VERSANDKOSTEN UND WARENLIEFERUNG

Warenlieferungen erfolgen in der Regel innerhalb von 24 Stunden ab Lager. Bei Waren, welche nicht an Lager sind und bei Lieferung von Waren in Randregionen können allenfalls Verzögerungen eintreten.
SAHLI AG behält sich vor, je nach Bestellung/Sendungsstruktur die für den Besteller optimale Versandart zu wählen. Für Lieferungen über der Frankogrenze wird die günstigste Versandart gewählt. Abweichende Kundenwünsche werden mit dem entsprechenden Mehrpreis berechnet.

3. ANNULLIERUNG VON SPEZIALBESTELLUNGEN

Spezialbestellungen können nur annulliert werden, wenn die SAHLI AG ihrerseits die Bestellung beim Lieferanten annullieren kann. Allfällige Unkosten, die durch eine Annullierung entstehen, werden in Rechnung gestellt. Ohne Rückgabemöglichkeit an den Lieferanten der SAHLI AG wird die Ware ausgeliefert und gemäss Bestellung verrechnet. Ausgelieferte Ware, die speziell für Kunden bestellt wurden, können nicht zurückgenommen werden. Eine Mehr- oder Minderlieferung bleibt im handelsüblichen Rahmen vorbehalten.

4. LIEFERVERZUG

Die Lieferorganisation von SAHLI AG ist darauf ausgelegt, die in den Verkaufs- und Lieferbedingungen gelisteten Lieferfristen einzuhalten. Die genannten Lieferfristen gelten hingegen nur als Richtwerte. Bei Nichteinhaltung dieser Lieferfristen steht dem Besteller kein Recht auf Schadenersatz zu. Von Bestellungen kann im Falle eines Lieferverzuges nur dann zurückgetreten werden, wenn die SAHLI AG vom Besteller umgehend schriftlich auf die Nichteinhaltung der Lieferfrist hingewiesen worden und eine angemessene Nachfrist unbenutzt verstrichen ist. Lieferungen von Lagerartikel in Verzug werden franko nachgeliefert.

5. PREISE

SAHLI AG behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Vorankündigung den veränderten Marktbedingungen anzupassen. Schriftlich und mündlich offerierte Preise gelten für die in der Offerte genannte Menge und für eine Zeitdauer von 30 Tagen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Transport, Versicherung, Bewilligungen, Steuern usw. gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller verpflichtet sich, beim Vertrieb und der Verwendung der Produkte angemessene Sorgfalt anzuwenden.

6. MENGENPREISE

Bei vielen Artikeln oder Artikelgruppen werden auf Grund der Menge oder des Wertes zusätzliche Rabatte gewährt. Die entsprechenden Angaben sind auf der jeweils aktuellen Preisliste ersichtlich.

7. ZAHLUNGSKONDITIONEN

30 Tage ab Rechnungsdatum netto. Dies gilt auch bei Lieferungsverzögerungen, welche nicht durch SAHLI AG verursacht wurden. SAHLI AG behält sich in jedem Fall vor, Vorauszahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden ohne separate Mahnung 5 % Zinsen verrechnet.

8. MASSE UND ABBILDUNGEN

Die Mass- und Textangaben sowie die Abbildungen in unseren Katalogen sind unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.

9. NICHTORIGINALTEILE IM SAHLI-KATALOG

Mit dem Vermerk „passend zu" weisen wir in unseren Katalogen auf sogenannte Sahli-Ersatzteile hin, die nicht oder nur teilweise von Originalherstellern stammen. Die Originalnummern in unseren Katalogen und Preislisten dienen als Hinweis und zur Identifikation und weisen nicht auf Originalteile hin.

10. WARENRÜCKNAHME DURCH SAHLI AG

Bestellte und korrekt gelieferte Ware wird nur nach vorheriger Rücksprache mit SAHLI AG zurückgenommen und gutgeschrieben. Die Ware muss im Originalzustand zusammen mit den Lieferpapieren bzw. Rechnungen frei Haus der SAHLI AG angeliefert werden. SAHLI AG behält sich vor, für Wiedereinlagerungskosten einen Abzug vom Warenwert vorzunehmen. Gutschriften unter einem Warenwert von CHF 10.00 werden nicht ausgestellt.

11. BEANSTANDUNGEN UND MÄNGELRÜGEN

Lieferbeanstandungen seitens des Empfängers wie Beschädigungen aller Art, fehlende Artikel usw. müssen bei Warenübernahme sofort geprüft und vom Spediteur bescheinigt werden. Eine Mängelrüge an den Absender muss schriftlich erfolgen und innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei SAHLI AG eintreffen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

12. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

SAHLI AG gewährt gegen Fabrikations- und Materialfehler eine einjährige Garantie, sofern korrekt beanstandet (s. Ziff. 11). Sind solche nachgewiesen, wird die betroffene Ware grundsätzlich kostenlos ersetzt (Franko-Retouren). SAHLI AG behält sich jedoch anstelle einer Ersatzlieferung, nach ihrer Wahl, eine Kaufpreisreduktion oder eine Warenrücknahme gegen Gutschrift vor. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, welche nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. SAHLI AG lehnt jede Haftung ab bei unsachgemässer Verwendung bzw. Behandlung der Ware durch Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, bei Nichtbeachtung von Anwendungs- oder Gebrauchsvorschriften, bei mangelhafter oder falscher Wartung, bei unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichem mehr.

13. EIGENTUMSVORBEHALT

Die von SAHLI AG gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Leistung des Kaufpreises im Eigentum von SAHLI AG.

14. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR

Nutzen und Gefahr gehen in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem die Ware zur Versendung abgegeben wird.

15. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Der Gerichtsstand ist Affoltern am Albis. Schweizerisches Recht ist anwendbar. Schweizerisches Recht wird für anwendbar erklärt, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.